Die 5 wichtigsten Tipps für eine rechtssichere Leistungsbeschreibung

In diesem Artikel möchten wir Ihnen die 5 wichtigsten Tipps zum Erstellen einer Leistungsbeschreibung mitgeben.

Frau arbeitet am Laptop und hält in der einen Hand eine Tasse.
Für diejenigen, die wenig Zeit haben, aber sich dennoch über die Leistungsbeschreibung informieren wollen, haben wir die Tipps auch in Form eines kurzen Videos zusammengefasst.

Bitte berücksichtigen Sie, dass stets die Gesamtschau aller Umstände für die Einordnung als selbstständige oder unselbständige Tätigkeit entscheidend ist. Je nach Art der Tätigkeit, können Umstände anders gewichtet und gewertet werden.

Warum ist die Leistungsbeschreibung so wichtig?

Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist insbesondere im Hinblick auf die Weisungsfreiheit der Leistungserbringung von Relevanz. Diesbezüglich hat das Bundessozialgericht durch mehrere Urteile eine klare Linie entwickelt. Eine fehlende Leistungsbeschreibung interpretieren die Gerichte regelmäßig als Indiz dafür, dass bei der Erbringung der Dienstleistung Weisungen gegeben werden mussten.

Der Grund ist nachvollziehbar: wenn eine Leistungsbeschreibung beispielsweise nur „Beratung IT“ lautet, woher sollte der eingesetzte Solo-Selbständige dann wissen, was für eine Leistung er genau geschuldet war?

Bei dieser unzureichenden Leistungsbeschreibung gehen die Gerichte davon aus, dass der Auftraggeber die Leistung durch Weisungen konkretisiert hat. In der Folge interpretieren die Gerichte diese konkretisierenden Weisungen dann als starkes Indiz für das Vorliegen einer Scheinselbständigkeit.

Die folgenden Tipps helfen bei der Erstellung einer detaillierten Leistungsbeschreibung.

Tipp 1: Die Leistungsbeschreibung beschreibt eine Leistung

Das klingt logisch. Dennoch stolpern einige Auftraggeber häufig über diesen Punkt.

Im Gegensatz zu einem Festangestellten, bei dem eine „Rolle“ beschrieben wird, sollte bei einem Solo-Selbständigen immer die Leistung beschrieben werden.

Anders als bei Stellenanzeigen für Festangestellte sollte also vermieden werden, Erfahrungen und Kenntnisse des Solo-Selbständigen in die Leistungsbeschreibung mit aufzunehmen.

Tipp 2: Was sollte die Leistungsbeschreibung wiedergeben?

Die Leistungsbeschreibung sollte die folgenden Punkte wiedergeben:

• … wofür der Solo-Selbständige verantwortlich ist
• … dass die Leistung des Solo-Selbständigen abgrenzbar und ihm zuordnungsbar ist
• … dass der Solo-Selbständige die Leistung eigenverantwortlich, weisungsfrei und autark erbringt
• … welches Ziel mit der Leistung des Beraters erreicht werden soll.

Tipp 3: Vermeiden Sie „negative Signalwörter“

Es gibt negative Signalwörter, deren Nutzung impliziert, dass es sich nicht um eine weisungsfreie Leistungserbringung handelt. Diese negativen Signalwörter sollten vermieden werden.Beispiele für negative Signalwörter sind:

• Unterstützung/ Support
• Tagesgeschäft
• Operativ
• Administrativ
• Teamarbeit/ Mitarbeit/ Mitwirkung/ Zuarbeit
• Regelmäßige Meetings
• Linienfunktion
• Bearbeitung von Anfragen (ohne weitere Präzisierung)
• Vertretung
• Assistenz
• Führen von Mitarbeitern

Tipp 4: Nutzen Sie „positive Signalwörter“

Im Gegensatz zu dem negativen Signalwörtern sollten Sie lieber auf die positiven Signalwörter zurückgreifen. Beispiele hierfür sind:

• Beratung
• Fachbegriffe
• Analyse von (…)
• Erstellen von (…)
• Bewertung von (…)
• Erarbeiten von (…)
• Konzeption von (…)
• Design von (…)
• Test von (…)

Tipp 5: Nutzen Sie die „W-Fragen“ für die Leistungsbeschreibung

Die folgenden Fragen helfen bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung.

1. Was sind die genauen Tätigkeiten des Solo-Selbständigen?

Hier können Sie auf die positiven Signalwörter zurückgreifen.

2. Was ist die Zielsetzung der Beauftragung?

Kann in der Leistungsbeschreibung das Ziel angegeben werden, das mit der Beauftragung des Beraters bezweckt wird, verdeutlicht dies die Selbständigkeit des Solo-Selbständigen.

Hierbei ist zu beachten, dass die Art und Weise, wie er dieses Ziel erreicht, ihm selbst obliegt.

Insbesondere bei langfristigen Projekten kann die Beschreibung von Unterzielen hilfreich sein, um klar zu stellen, dass der Auftraggeber dem Solo-Selbständigen keine Weisungen erteilen wird.

3. Welche Leistungen sind dem Solo-Selbständigen alleine zuzurechnen?

Hiermit kann die Eigenständigkeit und der Verantwortungsbereich des Solo-Selbständigen herausgearbeitet werden, ggfs. können auch Arbeitspakete definiert werden.

4. Welche Ergebnisse müssen abgeliefert werden?

Beispielsweise Konzepte, Dokumentationen, Analysen – benennt die Aufgabenbeschreibung diese Ergebnisse, wird dadurch die Abgrenzbarkeit, die Eigenverantwortung und die Zielsetzung noch deutlicher.

5. Welche unterschiedlichen Phasen gibt es in dem Projekt?

Durch diese Frage kann man weitere Details in die Leistungsbeschreibung bringen und die Leistung damit noch konkreter beschreiben.

Mit dem Befolgen dieser Tipps sind Sie bei der Erstellung einer Leistungsbeschreibung für Solo-Selbständige auf einem sehr guten Weg die Leistungserbringung zu einem vollen Erfolg zu machen! 

Als Experte auf dem Gebiet der Personalberatung, unterstützen wir Sie gerne bei weiteren Fragen und Anliegen zu diesem wichtigen Thema der Leistungsbeschreibung. 

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