Das Zwischenzeugnis - alles Wichtige im Überblick

Mann lächelt Kollegen an.

Mit dem Zwischenzeugnis können sich Arbeitnehmer*innen von ihren Vorgesetzten beurteilen lassen. Gründe für das Einfordern einer solchen Zwischenbeurteilung sind vielfältig und reichen von der Beförderung bis zum Jobwechsel. Wir zeigen Ihnen, worauf es beim Antrag auf ein Zwischenzeugnis ankommt und was darin stehen sollte.

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Mit diesem Zeugnis kann ein Arbeitgeber ein bestehendes Arbeitsverhältnis beurteilen. Es ist eine Urkunde, die sich in Bezug auf Inhalt und Aufbau nicht von einem regulären Arbeitszeugnis unterscheidet. Wie das Arbeitszeugnis muss auch das Zwischenzeugnis in Schriftform ausgedruckt vorliegen. Eine Mail mit dem Dokument ist nicht zulässig.

Ebenfalls müssen die Vorgaben der Gewerbeordnung eingehalten werden. Es muss sowohl “wahr” als auch “wohlwollend” verfasst werden. Wichtig ist, dass Kritik nicht offen darin geäußert wird. 

Entsprechend wird für die Beurteilung von Arbeitskräften eine Art “Code” verwendet. Dabei handelt es sich um spezielle Formulierungen, die sich mit Kriterien von “sehr gut” bis “mangelhaft” klassifizieren lassen.

Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie die Codes im Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis richtig lesen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Arbeitszeugnis?

Der wesentlicher Unterschied liegt im Anspruch des Mitarbeitenden darauf. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Mitarbeitenden ein einfaches Zeugnis auszustellen. 

Auf das Ausstellen eines Zwischenzeugnisses haben Angestellte jedoch keinen rechtlichen Anspruch. Für ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt es genaue formale Vorgaben. Es gibt hier zwar keine festgelegten Vorgaben. Die meisten Arbeitgeber orientieren sich dabei an denen eines qualifizierten Zeugnisses.

Welche Pflichtangaben müssen im Zwischenzeugnis stehen?

Ein korrekt ausgestelltes Zwischenzeugnis muss Folgendes enthalten:

1. Eine Überschrift:

In der Regel steht hier einfach “Zwischenzeugnis”.

2. Persönliche Daten des/der Beschäftigten:

Name, Geburtsdatum und Wohnort sind Pflichtangaben. Nur so kann das Dokument eindeutig einer Person zugeordnet werden.

3. Beginn des Beschäftigungsverhältnisses:

Da es eine laufende Beschäftigung beurteilt, wird hier kein Enddatum eingetragen.

4. Stellenbezeichnung mit Beschreibung der Tätigkeit:

Um einen Bezugsrahmen zur Bewertung herzustellen, muss das Zeugnis eine genaue Beschreibung der Tätigkeit und der Stelle enthalten.

5. Leistungsbeurteilung mit Angaben zum Sozialverhalten:

Es werden Angaben zur Motivation, Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbereitschaft. Außerdem zu Erfolgen und zum Verhalten gegenüber anderen Beschäftigten und Vorgesetzten sowie Kunden gemacht. Insbesondere das Sozialverhalten ist für Personaler relevant.

6. Begründung für die Ausstellung des Zeugnisses:

Optional wird aufgeführt, warum ein/eine Mitarbeiter*in ein Zeugnis angefordert hat. 

Es muss das Datum, Ort und Unterschrift des Vorgesetzten enthalten sein. Sinnvoll ist auch eine Schlussformel. In dieser kann ein Dank für die bisherige Zusammenarbeit eingefügt und der Wunsch zur weiteren Zusammenarbeit geäußert werden.

Wichtig: Ein Zwischenzeugnis wird im Präsens formuliert, da ein bestehendes Arbeitsverhältnis beurteilt wird. 

Infobox: Einfaches vs. qualifiziertes Zwischenzeugnis

Es werden das qualifizierte und das einfache Zwischenzeugnis unterschieden. 

Einfaches Zwischenzeugnis

Qualifiziertes Zwischenzeugnis

  • Enthält neutrale Fakten
  • Was hat die Arbeitskraft wann und wie lange gemacht? Welche Aufgaben hat sie übernommen?
  • Umfassende Beurteilung
  • Neben der Auflistung der Tätigkeiten enthält es Hinweise zum Sozialverhalten sowie zu Softskills

TIPP: Bewerber*innen sollten bei ihren Arbeitgebern immer ein qualifiziertes Zwischenzeugnis verlangen, da es viel aussagekräftiger ist. 

Hat man auf ein Zwischenzeugnis Anspruch?

Arbeitnehmer*innen haben kein Recht auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses. Außer es wurde eine anderweitige Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag getroffen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht nur, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Wer nach einem Zwischenzeugnis fragt, sollte das gut begründen können. Denn viele Arbeitgeber*innen gehen davon aus, dass mit dem Wunsch nach einem Zwischenzeugnis ein Jobwechsel verknüpft ist.

Tipp: Es ist empfehlenswert, alle zwei Jahre nach einem Zwischenzeugnis zu fragen. So erhalten Sie regelmäßig eine Bewertung Ihrer Arbeit. Gleichzeitig wecken Sie bei Ihrem Arbeitgeber keine Zweifel an Ihrer Loyalität. Es bietet sich z.B. an, vor der Elternzeit ein Zwischenzeugnis anzufordern, oder vor einer bevorstehenden Beförderung. 

Zwischenzeugnis beantragen - sinnvolle Begründungen

Wann kann ich ein Zwischenzeugnis anfordern? Was ist ein berechtigtes Interesse? Meist werden Arbeitgeber hellhörig, wenn Beschäftigte ein Zwischenzeugnis anfordern.
Denn das könnte bedeuten, dass sie sich bei einem anderen Unternehmen bewerben wollen. Es gibt aber auch Situationen, in denen ein triftiger Grund vorliegt. 

Es gibt allerdings viele einleuchtende Gründe, die nicht direkt auf einen bevorstehenden Jobwechsel abzielen:

  • Sie arbeiten schon lange bei demselben Unternehmen?  Wer viele Jahre dabei ist, sollte sie ein Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber ausstellen lassen. So erhalten Sie eine beurkundete Bewertung Ihrer Arbeit.
  • Ein Wechsel des Vorgesetzten steht an?
    Wechseln die direkten Vorgesetzten, ergibt es Sinn, sich eine Beurteilung geben zu lassen.
  • Sie werden versetzt? Wer im Unternehmen einen internen Jobwechsel vor sich hat, lässt sich am besten ein Zwischenzeugnis geben. Dasselbe gilt für die Beförderung.
  • Es gibt eine Übernahme des Betriebes? Wird Ihr Unternehmen von einem anderen übernommen, sollten Sie sich vorher ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen.
  • Abbau von Stellen? Werden in Ihrem Unternehmen Stellen reduziert? Die Beurteilung kann auch als Absicherung dienen. Zum Beispiel wenn es um das Aushandeln eines Aufhebungsvertrags oder einer Abfindung geht.
  • Es gibt ein Insolvenzverfahren: Im Falle einer Insolvenz wäre der Insolvenzverwalter verantwortlich für die Ausstellung. Um dem vorzubeugen, sollten Sie schnell die Beurteilung beantragen.
  • Sie planen ein Sabbatical oder gehen in die Elternzeit? Sind Sie länger nicht mehr in Ihrem Job, ist ein Zwischenbeurteilung wichtig. Sollten Sie sich danach beruflich neu orientieren, können Sie das Zeugnis bei einem neuen Arbeitgeber vorlegen.

Was muss ich beim Beantragen des Zwischenzeugnisses beachten?

Der Antrag auf ein Zwischenzeugnis sollte am besten schriftlich erfolgen. Setzen Sie im Antrag auch eine Frist von maximal drei Wochen. Innerhalb dieser Frist muss das Zeugnis dann erstellt werden.

Zwischenzeugnis - gut begründet beantragen und mögliche Alternativen berücksichtigen

Ein Zwischenzeugnis kann Ihnen bei der Bewerbung für einen neuen Job weiterhelfen. Es bietet allerdings auch die Möglichkeit, sich zwischendurch von seinen Vorgesetzten anhand möglichst objektiver Kriterien bewerten zu lassen. Wer nicht auf die Urkunde angewiesen ist, kann auch über Alternativen Feedback zu seiner Tätigkeit einholen. Zum Beispiel über ein direktes Gespräch mit seinen Vorgesetzten. 

Wichtig ist, dass der Antrag immer gut begründet wird. Wer einen Jobwechsel anstrebt, sollte das auch möglichst offen kommunizieren. So vermeiden Sie, dass Sie auch bei einem neuen Arbeitgeber als möglicherweise illoyal eingestuft werden. 

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