Arbeitszeugnis richtig lesen - Formulierungen & Zeugnisarten

Arbeitszeugnisse müssen laut Gesetz zwar der Wahrheit entsprechen, aber wohlwollend geschrieben sein. Hierfür haben sich in den letzten Jahren einige Formulierungen etabliert. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in Ihrem Arbeitszeugnis zwischen den Zeilen lesen und alle Bewertungen vollumfänglich und richtig verstehen.

Ein Mann und eine Frau sitzen gemeinsam in einem Café und schauen auf einen Laptop.
Ein Mann prüft Unterlagen und liest zwischen den Zeilen.

„Sie war stets bemüht und hat sich ausgezeichnet mit ihren Kollegen verstanden.“ Klingt nach einem tollen Feedback? Nicht ganz, denn nicht alles was sich positiv anhört, ist auch positiv gemeint. Und bei manchen Formulierungen lässt sich zwischen den Zeilen etwas ganz anderes herauslesen. 

Generell wird zwischen zwei verschiedenen Zeugnisarten unterschieden:

Einfaches Zeugnis

Bei einem einfachen Zeugnis handelt es sich um eine neutrale Beurteilung. Zweideutige Formulierungen kommen hier nicht vor. Es werden lediglich die erledigten Aufgaben beschrieben, über das Verhalten und die individuellen Fähigkeiten wird jedoch nicht berichtet. Daher bietet es potentiellen neuen Arbeitgebern nur einen eingeschränkten Überblick über Ihre vorherige Stelle.

Qualifiziertes Zeugnis

Neben den übertragenen Aufgaben enthält ein qualifiziertes Arbeitszeugnis außerdem eine Beurteilung über Ihre Leistung, Arbeitsweise und Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten. Neue Arbeitgeber können sich demnach ein genaues und vollumfängliches Bild über Ihre Person, Ihre Erfahrungen und Arbeitsqualität machen.

Neben den Arbeitszeugnis gibt es auch das Zwischenzeugnis, welches sich Arbeitnehmende bei einer Beförderung, einem Abteilungswechsel oder einem anstehenden Jobwechsel ausstellen lassen können.

Genau hinsehen und zwischen den Zeilen lesen: Adjektive und Beschreibungen

  • Note 1: Formulierungen wie „stets/ immer/ jederzeit zur vollsten Zufriedenheit“, „herausragend“, „außerordentlich“ und „im höchsten Maße“ sind ein Hinweis darauf, dass Sie als sehr guter Mitarbeiter*in bewertet wurden und Sie die Erwartungen vollumfänglich erfüllt haben.

 

  • Note 2: „Stets/ immer/ jederzeit zur vollen Zufriedenheit“, „beste Ergebnisse“, „hohes Engagement“ und „überdurchschnittlich“ sind klassische Formulierungen für eine gute Bewertung. Sie haben Ihre Aufgaben zufriedenstellend bearbeitet und sind durch Ihr Verhalten positiv aufgefallen.

 

  • Note 3: Eine befriedigende Bewertung erkennen Sie mit Formulierungen wie „zufriedenstellend“, „gewissenhaft“, „solide“ oder „sorgfältig“. Im Großen und Ganzen haben Sie einen erwartungsgemäßen Job gemacht.

 

  • Note 4: Folgende Umschreibungen deuten auf Note 4 im Arbeitszeugnis hin: „Zu unserer Zufriedenheit“, „ordnungsgemäß erledigt“, „hat Erwartungen entsprochen“. Wenn Sie Punkte entdecken, die mit ausreichend in Ihrem Zeugnis bewertet wurden, sollten Sie sich vornehmen, an diesen Themen gezielt zu arbeiten, um sich darin zu verbessern.

 

  • Note 5: Formulierungen, wie „war bemüht“, „im Rahmen seiner/ihrer Fähigkeiten“, „mit Fleiß und Willen“ deuten auf eine Bewertung mit Note 5 hin. Diese können ein echtes Hindernis bei zukünftigen Bewerbungen sein. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber unbedingt, Ihnen die Bewertung zu erklären, damit Sie gezielt an sich arbeiten können.

Doppeldeutige Formulierungen im Arbeitszeugnis vollumfänglich verstehen

Für Note 6 gibt es sogenannte “Geheimcodes”, die doppeldeutig gemeint sind. Sie klingen zunächst nach einer guten Bewertung, fallen aber jedem oder jeder Personaler*in als negative Formulierung zwischen den Zeilen auf.

„Er/Sie hat ein gesundes Selbstvertrauen“ ist ein Beispiel hierfür. Im ersten Moment klingt das nach einer positiven Bewertung, denn ein gesundes Maß an Selbstbewusstsein ist notwendig, um sich im Job durchsetzen.

Taucht dieser Satz allerdings in Ihrem Arbeitszeugnis auf, bedeutet dies, dass Sie arrogant wirken.

Auch die Formulierung „Er/Sie war ein gesuchter Gesprächspartner“ ist kein Indiz für ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten. Viel mehr bedeutet der Satz, dass es zwischen Ihnen und Ihren Kollegen und Kolleginnen zu viele Unterhaltungen über arbeitsferne Themen gab. 

Was sind negative Formulierungen im Arbeitszeugnis?

Neben den Formulierungen, die als Geheimcode getarnt, zwischen den Zeilen gelesen werden müssen, gibt es noch weitere Merkmale, die auf ein unterdurchschnittliches Arbeitszeugnis schließen lassen. 

Dazu zählen:

  • Fehlende Adjektive: Wenn bei Formulierungen die Adjetkive fehlen, deutet das auf ein eher schlechteres Arbeitszeugnis hin. So entsprechen Formulierungen wie "zufriedenstellend" und "gewissenhaft" eher der Note 3. Während Formulierungen mit dem Zusatz "außerordentlich" und "herausragend" der Note 1 entsprechen.
  • Bestimmte Verben: Verben wie "bemüht" und "versucht" klingen zunächst vielleicht positiv, aber zwischen den Zeilen weisen sie auf eine ungenügende Leistung hin.
  • Fehlende Punkte: Lücken in einem Arbeitszeugnis sind ebenfalls nicht positiv zu verstehen und deuten auf eine schlechte Leistung hin.
  • Länge des Arbeitszeugnis: Wenn das Arbeitszeugnis kurz ist und vor allem der Teil der Leistungsbeurteilung besonders knapp ausfällt, ist das bedenklich. Denn in einem guten Arbeitszeugnis fällt die Leistungsbeurteilung angemessen lang aus, um den Mitarbeitenden wertschätzend gegenüber zu treten.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis?

Falls Sie die Bewertung in Ihrem Arbeitszeugnis nicht nachvollziehen können, sollten Sie auf die Personalabteilung zugehen. In den meisten Fällen sind es keine bösen Absichten, sondern Unwissenheit, die zu einem schlechten Arbeitszeugnis führen.

Der direkte Kontakt ist die beste Möglichkeit, um eine schnelle Lösung zu finden. Markieren Sie im Vorfeld die Stellen im Zeugnis, mit denen Sie unzufrieden sind und schlagen Sie Alternativformulierungen vor.

Sollte die Korrektur länger dauern als gewünscht oder es nicht zu einem Gespräch kommen, können Sie auch schriftlich die Korrekturwünsche vorlegen. In letzter Instanz kommt eine gerichtliche Klage in Frage. Diese kann innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Arbeitszeugnisses eingereicht werden.

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